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Mitarbeiter können ihre Interessen wahrnehmen

Kandidaten für Mitarbeitervertretungen in kirchlichen Einrichtungen gesucht

Frauen und Männer im kirchlichen Dienst sind dazu eingeladen, sich in einer Mitarbeitervertretung zu engagieren. Derzeit werden die Wahlen vorbereitet. Ein Gespräch mit Hubert Garski, dem Vorsitzenden des Vorstandes der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bistum Erfurt.

Wirbt für Beteiligungen an den Mitarbietervertretungen: Hubert Garski, der Vorsitzende der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bistum Erfurt.

Im Moment stehen Wahlen zu den neuen Mitarbeitervertretungen (MAV) an. Wie verlaufen diese und wer kann sich wählen lassen?

Der einheitliche Wahlzeitraum, in dem die Mitarbeitervertretungen gewählt werden, beginnt am 15. März und endet am 15. April. Der Vorstand der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitabeitervertretungen hat für diese Wahl eine Wahlbroschüre erstellt. In dieser sind die rechtlichen Grundlagen, beispielhafte Fragen, warum eine Einrichtung eine Mitarbeitervertretung braucht, ein Wahlkalender, da Fristen für eine ordnungsgemäße Wahl eingehalten werden müssen, und Formulare für die Wahl zusammengestellt. Dies ist unter www.diag-mav-erfurt.de auch als Datei abrufbar.

Wer darf wählen, wer darf sich wählen lassen?

Wählen können alle Mitarbeiter, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Monaten in der Einrichtung tätig sind. Gewählt werden kann jeder Mitarbeiter, der wählen darf und mindestens ein Jahr im kichlichen Dienst tätig ist. Die genaue Überprüfung der Wählbarkeit wird dann von einem Wahlvorstand vorgenommen. Für diese Wahlvorstände gab es bereits Schulungen in Erfurt und in Heiligenstadt, die gut angenommen wurden.

Wie ermutigen Sie Leute, sich in einer Mitarbeitervertretung zu engagieren?

Die Mitarbeiter in den Einrichtungen wissen meiner Meinung nach sehr gut, wer in eine Mitarbeitervertretung gewählt werden kann. Es finden sich, Gott sei Dank, Frauen und Männer, die sich in eine Mitarbeitervertretung wählen lassen. Ich persönlich und die anderen Mitglieder des Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bistum Erfurt ermuntern alle Mitarbeiter, die interessiert sind und die Fragen stellen, sich für eine Wahl als Kandidat zur Verfügung zu stellen und möglicherweise in die Mitarbeitervertretung gewählt zu werden.

Wie viele Mitarbeitervertretungen gibt es und wie arbeiten sie zusammen?

Wir sind ein kleines Bistum und zu großen Teilen in der Diaspora, wir haben zirka 50 Mitarbeitervertretungen. Diese bilden eine Diözesane Arbeitsgemeinschaft, die zwei Organe hat: Den Vorstand und die sich zweimal im Jahr treffende Mitgliederversammlung. Zudem haben wir Sachausschüsse gebildet, welche die Bereiche der Kirche, der Schulen, der Krankenhäuser, der Heime und der Kindergärten umfassen. Deutschlandweit entsenden wir zwei Delegierte des Bistums in die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen.

Mitarbeitervertretungen sind ein Sonderweg im Raum der Kirchen. Warum findet das Betriebsverfassungsgesetz keine Anwendung?

Bereits in der Weimarer Republik gab es einen Sonderweg der Kirchen, dieser wurde in den Artikel 140 des Grundgesetztes der Bundesrepublik Deutschland wieder aufgenommen. Im Betriebsverfassungsgesetz nimmt der Paragraf 118 die Religionsgemeinschaften aus seinem Geltungsbereich heraus, dies begründet den Sonderweg der Kirchen in der Setzung kollektiven und individuellen Arbeitsrechtes. In diesem Zusammenhang wird auch von Dienstgemeinschaft gesprochen.

Was heißt Dienstgemeinschaft?

Der Deutsche Caritasverband hat einem Auftrag der Delegiertenversammlung aus dem Jahre 2008 entsprochen, zu diesem Begriff Fragen und Impulse zu entwickeln. In der Zeitschrift des Verbandes (neue caritas) Ausgabe eins von 2011 gibt es dazu eine Dokumentation. Sie sehen, der Begriff ist nicht leicht zu erklären, aber was heißt er für mich? Dienstgemeinschaft ist für mich, wenn Dienstgeber, Dienstnehmer und die Mitarbeitervertretung als deren Interessenvertreter vertrauensvoll und gleichberechtigt, wie dies in der Präambel der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) steht, zum Wohle aller zusammenarbeiten. Dabei müssen die berechtigten Interessen aller berücksichtigt werden.

Was kann eine Mitarbeitervertretung beispielsweise erreichen, wenn eine Kündigung ins Haus steht? Sind die Einspruchsmöglichkeiten nicht eher gering?

Die Mitarbeitervertretung muss bei einer anstehenden Kündigung angehört werden. Sie muss dann die angegebenen Gründe bewerten und die Sozialauswahl überprüfen, gibt es hier keine Einwende, so kann auch die Mitarbeitervertretung nichts mehr machen, erhebt sie aber Einwände, so sind diese dem zu kündigenden Mitarbeiter mitzugeben, und er hat bei einer Kündigungschutzklage vor dem staatlichen Arbeitsgericht bessere Chancen. Ist eine Kündigung ohne Einhaltung des Verfahrens verlaufen, so ist sie rechtsunwirksam.

Sie haben recht, letztendlich sind die Einspruchsmöglichkeiten gering, aber die Beteiligung der Mitarbeitervertretung bietet auch die Chance, nach anderen Möglichkeiten, wie eine Versetzung oder Qualifikation des Mitarbeiters, zu suchen, um den Arbeitsplatz zu erhalten. Gerade hier ist auch die Kreativität der Mitarbeitervertretung gefragt.

Wie schätzen Sie die Zusammenarbeit zwischen Mitarbeitervertretung und den leitenden Stellen im Raum des Bistums Erfurt ein?

Auf der Ebene des Vorstandes gibt es vierteljährliche Gespräche mit dem Caritasdirektor, halbjährliche mit dem Generalvikar und ein Jahresgespräch mit dem Bischof. Zur letzten Mitgliederversammlung in der ablaufenden Legislaturperiode feierte der Caritasdirektor mit den anwesende Mitarbeitervertretern eine heilige Messe und sprach ein Grußwort. Für die neue Legislatur hat uns Bischof Joachim Wanke zugesagt, mit den Mitarbeitervertretern einen Eröffungsgottesdienst zu feiern, darüber haben wir uns als Vorstand der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft sehr gefreut. Die Zusammenarbeit ist von gegenseitigem Vertrauen und Respekt voreinander geprägt.

Was wünschen Sie sich für die nächste Wahlperiode?

Als Erstes, dass das soeben Gesagte auch in allen Einrichtung der Fall ist. Der Erzbischof von München und Freising, der jetzige Kardinal Reinhard Marx, hat auf der letzten arbeitsrechtlichen Fachtagung der katholischen Universität in Eichstätt gesagt, dass Mitarbeitervertreter für ihn zu den leitenden Mitarbeitern in den Einrichtungen zählen. Dies wurde mit viel Beifall aufgenommen. Wenn wir es schaffen, den Mitarbeitervertretern etwas von diesem sich daraus begründenden Selbstvertrauen zu vermitteln und die Dienstgebervertreter dies ähnlich verstehen, hätte wir viel erreicht.

Fragen: Holger Jakobi

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