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Begräbnisse neu geregelt

Sachsen: Bestattungspflicht für abgetriebene und tot geborene Kinder

Görlitz (tdh/eco). Das neue sächsische Bestattungsgesetz sieht erstmals eine Bestattungspflicht für fehlgeborene und abgetriebene Kinder vor.

Grabanlage: Auf die Religionszugehörigkeit des Verstorbenen muss zukünftig Rücksichtig genommen werden.

Der Sächsische Landtag hat ein neues Bestattungsgesetz beschlossen. Danach sind die Friedhöfe künftig verpflichtet, Fehl- und Totgeburten individuell zu bestatten, wenn es die Eltern wünschen. Dies gilt unabhängig vom Gewicht und dem Alter. Auch abgetriebene Föten müssen beigesetzt werden. "Diese Kinder dürfen jetzt nicht mehr als biologischer Müll behandelt werden, sondern müssen würdevoll beigesetzt werden. Eltern erhalten damit einen Ort zum Trauern", sagte Alexander Krauß, sozialpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. Fehlgeburten und abgetriebene Kinder müssen nunmehr auf jeden Fall bestattet werden - zumindest in einem anonymen Sammelgrab. Die Mindestruhezeit für diese Gräber beträgt zehn Jahre. Im bislang geltenden Bestattungsgesetz war geregelt, dass Fehlgeburten und abgetriebene Kinder "beseitigt" werden mussten.

Eine weitere Neuregelung betrifft die Bestattungspflicht: Mussten Bestattungen bislang fünf Tage nach dem Tod durchgeführt werden, bleiben nunmehr acht Tage Zeit. Wochenenden und Feiertage werden bei dieser Frist nicht mitgerechnet. "Mit dieser Änderung erleichtern wir es den Angehörigen, ohne Zeitnot die Beisetzung zu organisieren", sagte Krauß. Neu ist ferner, dass künftig bei der Bestattung auch auf die Religionszugehörigkeit Rücksicht genommen wird. Dieser Passus fand sich bislang nicht im sächsischen Bestattungsgesetz.


Kommentar

Dieser Vorstoß greift zu kurz

Ist die Pflicht zur Beisetzung früh- und tot geborener Kinder aus katholischer Sicht grundsätzlich zu begrüßen, greift die Neuregelung der Beisetzung abgetriebener Kinder zu kurz.

Wenn einem Menschen das Recht auf eine Bestattung seines Leichnams gewährt wird, muss ihm umso mehr das Recht auf Leben gewährt werden. Die im Grundgesetz garantierte Unantastbarkeit der Menschenwürde beginnt nicht bei der Beisetzung, sondern vielmehr am Anfang seines Lebens. Die millionenfache Tötung ungeborener Kinder bleibt trotz der Tatsache, dass diese Kinder jetzt in Sachsen nicht mehr "beseitigt", sondern beigesetzt werden müssen, ein Skandal.

Die gesetzlichen Regelungen über die straffreie Abtreibung von ungeborenen Kindern sind Sache des Deutschen Bundestages. Dass der Sächsische Landtag nicht in die Gesetzgebung des Bundes eingreifen kann, ist bekannt. Wenn die sächsischen Abgeordneten einen solchen Vorstoß für einen würdigen Umgang mit den Körpern toter Kinder gewagt haben, dann müssen sie sich jetzt auch für das Leben ungeborener Kinder einsetzen.

Markus Kremser

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