Begräbnisse neu geregelt
Sachsen: Bestattungspflicht für abgetriebene und tot geborene Kinder
Görlitz (tdh/eco). Das neue sächsische Bestattungsgesetz sieht erstmals eine Bestattungspflicht für fehlgeborene und abgetriebene Kinder vor.
Eine weitere Neuregelung betrifft die Bestattungspflicht: Mussten Bestattungen bislang fünf Tage nach dem Tod durchgeführt werden, bleiben nunmehr acht Tage Zeit. Wochenenden und Feiertage werden bei dieser Frist nicht mitgerechnet. "Mit dieser Änderung erleichtern wir es den Angehörigen, ohne Zeitnot die Beisetzung zu organisieren", sagte Krauß. Neu ist ferner, dass künftig bei der Bestattung auch auf die Religionszugehörigkeit Rücksicht genommen wird. Dieser Passus fand sich bislang nicht im sächsischen Bestattungsgesetz.
Kommentar
Dieser Vorstoß greift zu kurz
Ist die Pflicht zur Beisetzung früh- und tot geborener Kinder aus katholischer Sicht grundsätzlich zu begrüßen, greift die Neuregelung der Beisetzung abgetriebener Kinder zu kurz.
Wenn einem Menschen das Recht auf eine Bestattung seines Leichnams gewährt wird, muss ihm umso mehr das Recht auf Leben gewährt werden. Die im Grundgesetz garantierte Unantastbarkeit der Menschenwürde beginnt nicht bei der Beisetzung, sondern vielmehr am Anfang seines Lebens. Die millionenfache Tötung ungeborener Kinder bleibt trotz der Tatsache, dass diese Kinder jetzt in Sachsen nicht mehr "beseitigt", sondern beigesetzt werden müssen, ein Skandal.
Die gesetzlichen Regelungen über die straffreie Abtreibung von ungeborenen Kindern sind Sache des Deutschen Bundestages. Dass der Sächsische Landtag nicht in die Gesetzgebung des Bundes eingreifen kann, ist bekannt. Wenn die sächsischen Abgeordneten einen solchen Vorstoß für einen würdigen Umgang mit den Körpern toter Kinder gewagt haben, dann müssen sie sich jetzt auch für das Leben ungeborener Kinder einsetzen.
Markus Kremser